Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Für den produktiven Einsatz von Privable schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO – standardmäßig, ohne Aufpreis, vor der ersten Verarbeitung.
Was der AVV regelt
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Kategorien betroffener Personen und Datenarten.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO): Maskierung vor Modellzugriff, AES-256-Verschlüsselung des Vaults, hash-verkettetes Audit-Ledger, Zugriffskontrolle.
- Unterauftragsverarbeiter: transparent gelistet, Änderungen nur mit Ankündigung und Widerspruchsrecht. Bei On-Prem-Betrieb: keine.
- Weisungsrecht, Löschkonzept, Nachweispflichten inkl. Unterstützung bei Betroffenenrechten und Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA).
- Audit-Rechte: Sie oder Ihre Aufsicht können die Einhaltung prüfen – das Audit-Ledger liefert die Evidenz pro Ereignis.
Besonderheit bei Privable
Privable ist so gebaut, dass die kritischste Frage der Auftragsverarbeitung – „Sieht der Dienstleister oder das KI-Modell Klartext-Personendaten?" – technisch verneint werden kann: Nur maskierter Text verlässt Ihre Umgebung, die Klartext-Zuordnung bleibt in Ihrem verschlüsselten Vault. Der DSGVO-Nachweis dokumentiert das pro Ereignis.
AVV anfordern
Den vollständigen AVV-Entwurf (inkl. TOM-Anlage und Unterauftragsverarbeiter-Liste) senden wir Ihnen gern vorab zu: kontakt@privable.ai oder über das Demo-Formular.